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Entwicklungskosten

Entwicklungskosten sind Aufwendungen für die konkrete Anwendung vorhandener Forschungs­ergebnisse oder sonstigen Wissens zur Neuentwicklung oder Weiterentwicklung von Produkten oder Verfahren mit erkennbarer technischer Realisierbarkeit und wirtschaftlicher Erfolgsaussicht; für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht hierfür nach HGB ein Aktivierungswahlrecht. (vgl. Roos 2024, S. 154)


Beispiel: Ein Unternehmen nutzt bestehende Forschungsergebnisse, um eine neue Software zu programmieren, die später verkauft werden soll. Die Kosten für die Programmierer und Tests gelten als Entwicklungskosten und können aktiviert werden.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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