Entwicklungsgemeinkostenzuschlagssatz
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Der Entwicklungsgemeinkostenzuschlagssatz gibt an, wie viel Prozent der Herstellkosten als Forschungsgemeinkosten und Entwicklungsgemeinkosten auf die Kostenträger verteilt werden. Er wird berechnet, indem die Entwicklungs-Endstellenkosten durch die Herstellkosten der produzierten oder abgesetzten Produkte geteilt und mit 100 multipliziert werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 182)
Beispiel: Bei der Speedy GmbH betragen die Entwicklungs-Endstellenkosten der Kostenstelle H8 15.000 EUR, die Herstellkosten der produzierten Produkte liegen bei 100.000 EUR. Der Entwicklungsgemeinkostenzuschlagssatz beträgt somit 15 %, was bedeutet, dass zu jedem Euro Herstellkosten 15 Cent Entwicklungsgemeinkosten hinzugerechnet werden.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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