Entnahmen
- Andreas Armster

- 23. Apr.
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Entnahmen sind privat veranlasste Vermögensabflüsse aus dem Betrieb, die zu einer Minderung des Eigenkapitals führen (z. B. Geld oder Gegenstände für private Zwecke entnehmen). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 99)
Beispiele: Barentnahme, Sachentnahme, Nutzungsentnahme, Leistungsentnahme
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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