Entnahme
Eine Entnahme ist die Herausnahme von Vermögensgegenständen aus einem Betrieb für private Zwecke, z. B. Geld, Wertpapiere oder Waren. Entnahmen verringern das Eigenkapital des Unternehmens. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)
Beispiel: Ein Einzelunternehmer nimmt 2.000 € aus der Geschäftskasse, um davon private Ausgaben zu bezahlen. Diese 2.000 € sind eine Entnahme und verringern das Eigenkapital des Unternehmens entsprechend.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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