Entkonsolidierung
Die Entkonsolidierung bezeichnet die Herausnahme der Zahlen eines Tochterunternehmens aus dem Konzernabschluss, wenn dieses Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis des Konzerns ausscheidet. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 67)
Beispiel: Ein Konzern verkauft seine bisherige Tochtergesellschaft, die mit 5 Mio. € Vermögen und 3 Mio. € Schulden im Konzernabschluss enthalten war. Nach dem Ausscheiden wird die Tochtergesellschaft nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen. Ihre Bilanzzahlen werden somit entkonsolidiert.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare