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Entgelttarifvertrag

Ein Entgelttarifvertrag regelt die Höhe der Löhne und Gehälter für bestimmte Branchen oder Betriebe. Er hat meist eine kurze Laufzeit (1–2 Jahre) und wird regelmäßig neu verhandelt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 121 f.)


Beispiel: Ein Entgelttarifvertrag im Einzelhandel legt fest, dass Verkäuferinnen ab dem 1. Januar 2026 einen Stundenlohn von 15 € erhalten.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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