Entgeltsicherung
Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer war eine staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ihre Arbeitslosigkeit beendeten oder vermieden. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten sie einen staatlichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt oder einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 206)
Beispiel: Ein 55-jähriger Arbeitsloser findet eine neue versicherungspflichtige Stelle, verdient dort aber weniger als in seinem früheren Job. Unter den damaligen Voraussetzungen konnte er einen staatlichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, um den Einkommensverlust teilweise auszugleichen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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