Enteignung
Eine Enteignung ist ein staatlicher Eingriff in privates Eigentum oder andere vermögenswerte Rechte, insbesondere in Grundeigentum. Sie ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und muss auf einem Gesetz beruhen. Dabei muss eine angemessene Entschädigung vorgesehen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 206)
Beispiel: Der Staat benötigt ein Grundstück, um eine neue Autobahn zu bauen. Der Eigentümer muss sein Grundstück dafür abgeben. Da dies dem Allgemeinwohl dient, kann eine Enteignung zulässig sein. Der Eigentümer erhält dafür eine Entschädigung.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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