Enforcement
- Andreas Armster

- vor 5 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Enforcement bezeichnet ein unabhängiges, formalisiertes Kontrollverfahren zur Überprüfung von Unternehmensabschlüssen. Ziel ist es, Fehler oder Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften aufzudecken und dadurch das Vertrauen von Investoren zu stärken. In Österreich erfolgt die Prüfung zweistufig: Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung führt die operative Kontrolle durch, während die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Durchsetzung übernimmt. Das Verfahren konzentriert sich ausschließlich auf ausgewählte Rechnungslegungsinhalte und ersetzt keine vollständige Unternehmensprüfung. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 67)
Beispiel: Ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Jahresabschluss von der Prüfstelle für Rechnungslegung überprüft wird, weil Hinweise auf fehlerhafte Bewertung von Vermögenswerten vorliegen. Stellt die Prüfstelle tatsächlich Unregelmäßigkeiten fest und das Unternehmen akzeptiert die Ergebnisse nicht, übernimmt die FMA die weitere Durchsetzung und verlangt eine öffentliche Korrektur der fehlerhaften Angaben.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


Kommentare