Energiesteuergesetz
Das Energiesteuergesetz regelt eine Verbrauchsteuer auf den Verbrauch von Kraftstoffen, Heizöl und Gas. Das Steueraufkommen steht vollständig dem Bund zu; es trat am 1. August 2006 in Kraft und löste das Mineralölsteuergesetz ab. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen verbraucht 10.000 Liter Heizöl für seine Produktionsanlage. Auf den Verbrauch fällt nach dem Energiesteuergesetz eine Energiesteuer an, deren Einnahmen vollständig dem Bund zufließen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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