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Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale (EPP) war eine einmalige staatliche Zahlung in Höhe von 300 €, die im Jahr 2022 zur Entlastung von Erwerbstätigen aufgrund der gestiegenen Energiekosten eingeführt wurde. Anspruch hatten bestimmte Personen mit steuerpflichtigen Einkünften; die Pauschale war in der Regel selbst steuerpflichtig. (vgl. Puke 2023, S. 95)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin war im Jahr 2022 in Deutschland beschäftigt. Sie erhielt die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € über ihren Arbeitgeber zusammen mit ihrem Arbeitslohn, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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