Energielieferantenwechsel
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Der Energielieferantenwechsel bezeichnet den standardisierten Prozess, bei dem ein Letztverbraucher seinen bisherigen Stromlieferanten oder Gaslieferanten kündigt und von einem neuen Lieferanten übernommen wird. Der Wechsel ist für Haushaltskunden kostenlos, gesetzlich geregelt (EnWG) und läuft koordiniert zwischen Neulieferant und Altlieferant sowie dem Netzbetreiber ab, ohne dass die Energieversorgung unterbrochen wird. (vgl. Linnemann 2024, S. 64 f.)
Beispiel: Ein Haushaltskunde kündigt seinen bisherigen Stromvertrag zum Monatsende und schließt online einen neuen Vertrag bei einem günstigeren Anbieter ab. Der neue Lieferant organisiert den Wechsel, meldet den Kunden beim Netzbetreiber an und übernimmt ab dem vereinbarten Termin die Belieferung. Für den Kunden bleibt die Stromversorgung durchgehend gesichert.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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