Energielieferant
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Energielieferant bezeichnet ein Unternehmen (oder eine Person), das Strom oder Gas an Endkunden verkauft. Der Lieferant schließt den Vertrag mit dem Kunden, meldet die Entnahmestelle beim Netzbetreiber an, organisiert die Belieferung, stellt die Rechnung aus und zieht auch Netzentgelte und Abgaben ein. Kunden können ihren Energielieferanten frei wählen und bei Bedarf wechseln. (vgl. Linnemann 2024, S. 49 ff.)
Beispiel: Ein Haushalt schließt einen Stromvertrag bei Anbieter A ab. Anbieter A liefert den Strom, meldet den Zähler beim Netzbetreiber an und stellt dem Haushalt monatlich die Stromrechnung aus, obwohl das Stromnetz selbst einem anderen Unternehmen gehört.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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