Empfangsbedürftige Willenserklärung
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist eine Willenserklärung, die erst wirksam wird, wenn sie dem Empfänger zugeht, also in seinen Machtbereich gelangt und er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. (vgl. Fischer 2023, S. 91 ff.)
Beispiel: Kündigung
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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