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Embargo

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Embargo ist das Verbot eines Landes, bestimmte Waren, Rohstoffe oder Kapital in bestimmte andere Länder auszuführen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 205)


Beispiel: Die USA verhängen ein Embargo gegen den Iran und verbieten US-Unternehmen beispielsweise, bestimmte Waren oder Technologien in den Iran zu exportieren. Ein amerikanisches Technologieunternehmen darf dann beispielsweise bestimmte Maschinen nicht mehr an ein iranisches Unternehmen verkaufen. Dadurch soll wirtschaftlicher Druck auf den Iran ausgeübt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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