Elternzeit
Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Sie kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes genommen werden. Beide Elternteile können Elternzeit nehmen, auch gleichzeitig. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden pro Woche möglich. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 204 f.)
Beispiel: Eine Mutter bekommt ein Kind und möchte die ersten 12 Monate zu Hause bleiben, um es selbst zu betreuen. Sie beantragt rechtzeitig Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber und wird für diese Zeit von der Arbeit freigestellt. Anschließend kann sie beispielsweise wieder in Teilzeit arbeiten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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