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Elektronische Signatur

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine elektronische Signatur sind elektronische Daten, die mit elektronischen Informationen verknüpft sind. Sie ermöglichen es, den Unterzeichner zu identifizieren und die Korrektheit der signierten Informationen zu überprüfen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 204)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer möchte einen Vertrag elektronisch unterschreiben, für den gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist. Statt den Vertrag auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben, kann er ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Dadurch kann überprüft werden, wer den Vertrag unterschrieben hat und ob der Inhalt nach der Signatur verändert wurde.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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