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Einzugsermächtigung

7. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Einzugsermächtigung ist die Zustimmung des Zahlungspflichtigen, dass der Zahlungsempfänger fällige Beträge per Lastschrift von seinem Bankkonto einziehen darf. Dadurch kann der Zahlungsempfänger Zahlungen automatisch über das Lastschriftverfahren abbuchen. (vgl. Puke 2023, S. 94)


Beispiel: Ein Kunde schließt ein Fitnessstudio-Abo ab und erteilt dem Studio eine Einzugsermächtigung. Der Mitgliedsbeitrag wird anschließend jeden Monat automatisch von seinem Bankkonto per Lastschrift eingezogen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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