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Einzelwagniskosten

14. Apr.
1 Min. Lesezeit

Einzelwagniskosten sind kalkulatorische Kosten für spezielle, betriebsbedingte Risiken (z. B. Schäden oder Verluste), die unregelmäßig auftreten, aber zur Leistungserstellung gehören. (vgl. Schmidt 2022, S. 93 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen kalkuliert Forderungsausfälle von Kunden (z. B. 2.000 €) als Einzelwagniskosten ein.


Schmidt, A. (2022): Kostenrechnung. Grundlagen der Vollkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung und Plankostenrechnung sowie des Kostenmanagements. 9. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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