Einzelwagniskosten
- Andreas Armster

- 14. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Einzelwagniskosten sind kalkulatorische Kosten für spezielle, betriebsbedingte Risiken (z. B. Schäden oder Verluste), die unregelmäßig auftreten, aber zur Leistungserstellung gehören. (vgl. Schmidt 2022, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen kalkuliert Forderungsausfälle von Kunden (z. B. 2.000 €) als Einzelwagniskosten ein.
Schmidt, A. (2022): Kostenrechnung. Grundlagen der Vollkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung und Plankostenrechnung sowie des Kostenmanagements. 9. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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