Einzelveranlagung von Ehegatten
Die Einzelveranlagung von Ehegatten ist eine Form der Einkommensteuerveranlagung, bei der jeder Ehepartner seine Einkünfte getrennt versteuert. Dabei werden jedem Ehegatten seine eigenen Einkünfte sowie die von ihm getragenen steuerlich relevanten Aufwendungen zugerechnet. Sie kann von Ehegatten gewählt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (vgl. Puke 2023, S. 93 f.)
Beispiel: Ein Ehepaar entscheidet sich für die Einzelveranlagung. Der Ehemann gibt seine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit an, die Ehefrau ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzamt berechnet für jeden Ehepartner die Einkommensteuer getrennt und erlässt jeweils einen eigenen Steuerbescheid.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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