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Einzelveranlagung

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Einzelveranlagung bezeichnet die Festsetzung der Einkommensteuer für eine einzelne steuerpflichtige Person basierend auf ihrem zu versteuernden Einkommen und ihren individuellen Umständen, wenn keine Möglichkeit zur gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner besteht. (vgl. Kußmaul 2016, S. 449)


Beispiel: Angenommen, Anna und Ben sind nicht verheiratet und haben ihre Steuererklärungen separat eingereicht. Jeder von ihnen wird gemäß seinen eigenen Einkommensverhältnissen und Abzügen individuell veranlagt.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 449

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