Einzelkostenrechnung
Die Einzelkostenrechnung ist ein Konzept der entscheidungsorientierten Kostenrechnung nach P. Riebel. Dabei werden Kosten, die durch eine bestimmte Entscheidung entstehen, nur den von dieser Entscheidung betroffenen Bezugsobjekten direkt zugerechnet. Eine klassische Trennung in variable und fixe Kosten sowie Einzelkosten und Gemeinkosten wird nicht vorgenommen. Grundlage ist eine zweckneutrale Grundrechnung, in der Kostendaten, Leistungsdaten und Erlösdaten so erfasst werden, dass sie für unterschiedliche Entscheidungen verwendet werden können. Besonders wichtig sind dabei relative Einzelkosten und Deckungsbeiträge, die die durch eine bestimmte Maßnahme ausgelöste Erfolgsänderung zeigen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 66)
Beispiel: Ein Unternehmen entscheidet, eine zusätzliche Produktgruppe herzustellen. Dadurch entstehen 20.000 € Materialkosten und 10.000 € Fertigungskosten, die dieser Produktgruppe direkt zugeordnet werden können. Die Produktgruppe erzielt 45.000 € Erlöse. Der daraus entstehende Deckungsbeitrag von 15.000 € (45.000 € − 30.000 €) zeigt die durch die Entscheidung ausgelöste Erfolgsänderung.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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