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Einzelhandelsumsatzsteuer

Die Einzelhandelsumsatzsteuer ist eine Form der Einphasenumsatzsteuer, bei der die Steuer ausschließlich beim Verkauf an den Endverbraucher im Einzelhandel erhoben wird. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 53)


Beispiel: Kauft ein Kunde ein Fahrrad im Einzelhandel, wird die Einzelhandelsumsatzsteuer erst bei diesem Verkauf berechnet, während Hersteller und Großhändler keine Umsatzsteuer abführen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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