Einzelhandelsumsatzsteuer
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Die Einzelhandelsumsatzsteuer ist eine Form der Einphasenumsatzsteuer, bei der die Steuer ausschließlich beim Verkauf an den Endverbraucher im Einzelhandel erhoben wird. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 53)
Beispiel: Kauft ein Kunde ein Fahrrad im Einzelhandel, wird die Einzelhandelsumsatzsteuer erst bei diesem Verkauf berechnet, während Hersteller und Großhändler keine Umsatzsteuer abführen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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