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Einzelgewerbetreibender

7. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Einzelgewerbetreibender ist eine natürliche Person, die selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmt und weder zur Landwirtschaft und Forstwirtschaft noch zu den freien Berufen gehört. (vgl. Puke 2023, S. 93)


Beispiel: Eine Person eröffnet einen Fahrradladen und verkauft regelmäßig Fahrräder sowie Zubehör an Kunden. Da sie die Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, gilt sie als Einzelgewerbetreibende.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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