Einzelbewertung
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Die Einzelbewertung ist ein Bewertungsgrundsatz, nach dem jeder Vermögensgegenstand bei der Bilanzerstellung grundsätzlich einzeln erfasst und bewertet werden muss. In bestimmten Fällen sind jedoch gesetzlich zugelassene Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie die Gruppen- oder Durchschnittsbewertung, zulässig. (vgl. Puke 2023, S. 92 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt Maschinen, Fahrzeuge und Büroeinrichtungen. Jede Maschine wird mit ihrem individuellen Wert in der Bilanz angesetzt. Nur bei gleichartigen Vorräten, wie Schrauben oder Nägeln, darf unter bestimmten Voraussetzungen eine Gruppenbewertung oder Durchschnittsbewertung angewendet werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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