Einzelabschluss
Der Einzelabschluss ist der Jahresabschluss eines einzelnen Unternehmens. Er erfüllt insbesondere die Gläubigerschutzfunktion, die Ausschüttungsbemessungsfunktion, die Besteuerungsfunktion und die Feststellungsfunktion. Der ausschüttbare Gewinn und die Besteuerung bemessen sich dabei grundsätzlich nach dem Ergebnis des Einzelabschlusses. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 65)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt laut Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von 200.000 €. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns und ist zugleich maßgeblich für die Besteuerung. Der Jahresabschluss wird außerdem anhand dieses Ergebnisses festgestellt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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