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Einstweilige Verfügung

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs, der nicht auf Geld gerichtet ist. Sie kann auch dazu dienen, ein streitiges Rechtsverhältnis vorläufig zu regeln, wenn die Rechte des Antragstellers andernfalls gefährdet wären. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 202)


Beispiel: Ein Unternehmen verwendet unerlaubt das Logo eines Konkurrenten. Der Konkurrent befürchtet, dass dadurch bis zu einem normalen Gerichtsverfahren erheblicher Schaden entsteht. Er kann beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, durch die dem Unternehmen die weitere Verwendung des Logos vorläufig untersagt wird.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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