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Einstufige Äquivalenzziffernkalkulation

Die einstufige Äquivalenzziffernkalkulation ist eine Form der Divisionskalkulation, die bei Sortenfertigung eingesetzt wird, wenn mehrere ähnliche Produkte aus demselben Basisprodukt hergestellt werden. Dabei werden die unterschiedlichen Kosten der Sorten durch Äquivalenzziffern berücksichtigt, die die relative Kostenverursachung der Produkte zueinander ausdrücken. Typischerweise wird eine Einheitssorte festgelegt, die Äquivalenzziffern für alle Sorten ermittelt, die hergestellten Mengen mit den Ziffern multipliziert und die Gesamtkosten durch die Summe der Recheneinheiten dividiert. Anschließend werden die Stückkosten der Einheitssorte mit den Äquivalenzziffern der einzelnen Sorten multipliziert, um die Stückkosten jeder Sorte zu bestimmen. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 229 ff.)


Beispiel: Eine Ziegelei, die Ziegel in unterschiedlichen Größen herstellt. Die Gesamtkosten betragen 426.750 EUR, Sorte 1 (2 kg) produziert 200.000 Stück, Sorte 2 (3,5 kg) 380.000, Sorte 3 (6 kg) 500.000 und Sorte 4 (8 kg) 120.000 Stück. Mit Sorte 1 als Einheitssorte ergeben sich Äquivalenzziffern von 1 : 1,75 : 3 : 4. Die Kosten pro Recheneinheit betragen 0,15 EUR, daraus resultieren Stückkosten von 0,15 EUR bis 0,60 EUR je nach Sorte, wodurch die Gesamtkosten anteilig auf die Sorten verteilt werden.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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