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Einstellungskosten

Einstellungskosten entstehen bei der Anstellung eines neuen Mitarbeiters durch organisatorische und administrative Aufwendungen, wie die Erstellung und Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie die damit verbundenen internen Abstimmungen. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 631 ff.)


Beispiel: Die Personalabteilung und Vorgesetzte investieren Zeit, um Arbeitsverträge vorzubereiten, Gehaltskonditionen abzustimmen und die formale Einstellung des neuen Mitarbeiters abzuwickeln – diese Aufwendungen zählen zu den Einstellungskosten.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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