top of page
Affiliate.png

Einspruch

7. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf, mit dem Steuerpflichtige gegen einen Verwaltungsakt, insbesondere einen Steuerbescheid, vorgehen können. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingelegt werden, das den Einspruch anschließend prüft und darüber entscheidet. (vgl. Puke 2023, S. 92)


Beispiel: Eine Steuerpflichtige erhält einen Einkommensteuerbescheid, in dem ihre Werbungskosten nicht berücksichtigt wurden. Sie legt innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch beim Finanzamt ein und beantragt die Berücksichtigung der fehlenden Aufwendungen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page