Einseitiges Rechtsgeschäft
Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das die Willenserklärung nur einer Person erfordert, um wirksam zu werden. Beispiele sind eine Kündigung, eine Anfechtung oder ein Testament. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 25 f.)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin kündigt ihren Arbeitsvertrag. Dafür ist grundsätzlich nur ihre eigene Willenserklärung erforderlich. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Die Kündigung ist somit ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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