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Einschreibung

5. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Einschreibung ist eine einzelbetriebliche Marktveranstaltung, bei der ein Anbieter verschiedene Nachfrager auffordert, einmalig und geheim ein Angebot für ein bestimmtes Objekt, z. B. ein Nutzungsrecht, abzugeben. Sie wird beispielsweise bei der Vergabe von Schürfrechten oder Lizenzen eingesetzt. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine Lizenz für die Nutzung einer Technologie vergeben. Es fordert fünf interessierte Unternehmen auf, jeweils ein geheimes Angebot abzugeben. Nach Ablauf der Frist wählt der Anbieter das für ihn beste Angebot aus.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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