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Einsatzwechseltätigkeit

Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer keine feste Arbeitsstätte haben, sondern regelmäßig an wechselnden Einsatzorten tätig sind. Da sie beruflich an verschiedenen Orten arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. (vgl. Puke 2023, S. 91 f.)


Beispiel: Ein Monteur arbeitet jede Woche auf einer anderen Baustelle. Da er keine feste Arbeitsstätte hat, kann er die Fahrten zu den jeweiligen Einsatzorten sowie gegebenenfalls Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten steuerlich als Werbungskosten absetzen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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