Einrede
Die Einrede ist das Recht einer Person, die Ausübung eines Rechts durch eine andere Person zu verhindern. Im Vertragsrecht wird sie häufig bei Ansprüchen eingesetzt, die beispielsweise bereits verjährt sind. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)
Beispiel: Ein Schuldner muss eine Rechnung von 1.000 € nicht mehr begleichen, wenn der Anspruch verjährt ist und er sich auf die Verjährungseinrede beruft. Hat der Schuldner die Einrede nicht erhoben und trotzdem gezahlt, kann der Gläubiger die Zahlung grundsätzlich behalten.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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