Einphasenumsatzsteuer
Aktualisiert: 15. Juni
Die Einphasenumsatzsteuer ist ein Umsatzsteuersystem, bei dem die Umsatzsteuer nur auf einer einzigen Stufe der Handelskette oder Leistungskette erhoben wird. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 53)
Beispiel: Bei einer Einphasenumsatzsteuer könnte die Steuer ausschließlich beim Verkauf an den Endverbraucher erhoben werden, während Großhändler und Zwischenhändler keine Umsatzsteuer zahlen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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