Einpersonengesellschaftsrichtlinie
Die Einpersonengesellschaftsrichtlinie (2009/102/EG) regelt GmbHs, die nur einen einzigen Gesellschafter haben, sei es bei Gründung oder durch Zusammenführung aller Anteile. (vgl. Weilinger 2022, S. 51)
Beispiel: Eine Einzelperson gründet eine GmbH und hält 100 % der Anteile – die Richtlinie stellt sicher, dass diese Einpersonengesellschaft rechtlich anerkannt und reguliert ist.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas




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