Einnahmenüberschuss
Der Einnahmenüberschuss ist der Gewinn, der durch die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird. Er ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 65)
Beispiel: Ein Selbstständiger erzielt 80.000 € Einnahmen und hat 50.000 € betriebliche Ausgaben. Der Einnahmenüberschuss und damit der steuerliche Gewinn beträgt 30.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare