Einmanngesellschaft
Einmanngesellschaft bezeichnet eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG), die von nur einer einzigen Person gegründet wird oder deren sämtliche Anteile von einer Person gehalten werden. (vgl. Weilinger 2022, S. 3)
Beispiel: Ein Einzelunternehmer gründet allein eine GmbH, bringt das notwendige Stammkapital ein und ist einziger Gesellschafter sowie Geschäftsführer.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas




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