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Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind Gewinne aus eigenverantwortlicher, selbstständiger Tätigkeit (z. B. freiberufliche Berufe wie Arzt, Anwalt oder Ingenieur), die nicht gewerblich sind und daher keine Gewerbesteuer auslösen. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 38 f.)


Beispiel: Ein Arzt mit eigener Praxis behandelt Patienten und erzielt daraus Einkünfte. Das sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG).


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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