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Einkommensteuerveranlagung

7. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Einkommensteuerveranlagung ist das Verfahren, mit dem das Finanzamt die steuerpflichtigen Einkünfte einer Person ermittelt und die festzusetzende Einkommensteuer berechnet. Ehegatten können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. (vgl. Puke 2023, S. 89 f.)


Beispiel: Ein Ehepaar reicht gemeinsam seine Einkommensteuererklärung ein und entscheidet sich für die Zusammenveranlagung. Das Finanzamt fasst die Einkünfte beider Ehepartner zusammen, berechnet die Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren und erlässt einen gemeinsamen Steuerbescheid.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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