Einkommensteuertarif
Der Einkommensteuertarif legt fest, wie hoch die Einkommensteuer in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen ist. Mit steigendem Einkommen erhöht sich der Steuersatz nach einem gesetzlich festgelegten Tarif, der im Einkommensteuergesetz geregelt ist. (vgl. Puke 2023, S. 89)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 €. Die Höhe ihrer Einkommensteuer wird nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet. Da ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, muss sie Einkommensteuer entsprechend der vorgesehenen Tarifstufe gemäß § 32a EStG zahlen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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