Einigungsstelle
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Die Einigungsstelle ist ein neutrales Schlichtungsgremium, das bei Streitfällen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Bereich der Mitbestimmung entscheidet. Sie besteht aus gleich vielen Vertretern beider Seiten und einem neutralen Vorsitzenden. Ihr Spruch ersetzt eine fehlende Einigung (§ 76 BetrVG). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 141)
Beispiel: Der Betriebsrat möchte eine neue Regelung zur Arbeitszeit einführen, der Arbeitgeber lehnt dies ab. Da keine Einigung erzielt wird, wird die Einigungsstelle eingeschaltet. Diese entscheidet verbindlich, ob und wie die neue Arbeitszeitregelung umgesetzt wird.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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