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Einigungsmangel

11. März
1 Min. Lesezeit

Ein Einigungsmangel (Dissens) liegt vor, wenn sich die Parteien nicht über alle Punkte eines Vertrags einigen, sodass keine vollständig übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen. (vgl. Fischer 2023, S. 98 f.)


Beispiel: Wenn sich zwei Personen über den Kauf eines Autos einigen, aber keinen Preis festlegen, sodass kein vollständiger Vertrag zustande kommt.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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