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Einheitsbilanz

5. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Einheitsbilanz ist eine Bilanz, bei der Handelsbilanz und Steuerbilanz grundsätzlich übereinstimmen. Durch zahlreiche Unterschiede im Steuerrecht ist eine vollständig einheitliche Bilanzierung heute jedoch nicht mehr möglich. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erstellt seine Handelsbilanz und möchte diese grundsätzlich auch als Grundlage für die Steuerbilanz verwenden. Enthält das Steuerrecht jedoch eine steuerliche Vergünstigung, darf diese nach der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit nicht einfach in die Handelsbilanz übernommen werden.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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