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Eingruppierung

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eingruppierung ist die Einstufung eines Arbeitnehmers in eine bestimmte betriebliche Lohngruppe, die in der Regel mit der Einstellung oder Versetzung verbunden ist. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Eingruppierung informieren. Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen seine Zustimmung verweigern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 198)


Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen neuen Mitarbeiter ein. Aufgrund seiner Tätigkeit und Qualifikation wird er in die betriebliche Lohngruppe 4 eingestuft. Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat und legt ihm die erforderlichen Unterlagen vor. Der Betriebsrat kann der Eingruppierung zustimmen oder sie unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ablehnen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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