Eingliederungszuschuss
Ein Eingliederungszuschuss ist ein staatlicher Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, der im Rahmen der Beschäftigungspolitik gezahlt wird. Er soll insbesondere die Weiterbeschäftigung von von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern oder die Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitsloser, Spätaussiedler und Menschen mit Behinderung fördern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 198)
Beispiel: Ein Unternehmen möchte einen schwer vermittelbaren Arbeitslosen unbefristet einstellen. Da für den Arbeitgeber zunächst höhere Einarbeitungskosten entstehen, erhält das Unternehmen einen staatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten. Dadurch wird die Einstellung für den Arbeitgeber attraktiver.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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