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Eingetragener Verein

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein eingetragener Verein (e. V.) ist eine nicht wirtschaftliche Personenmehrheit, die durch die Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts den Status einer juristischen Person erhält. Die eigene Verfassung des Vereins wird durch seine Satzung bestimmt. Ein Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 198)


Beispiel: FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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