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Einfuhrumsatzsteuer

14. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhoben wird. Sie stellt sicher, dass importierte Waren steuerlich genauso behandelt werden wie im Inland gekaufte Waren. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 41 f.)


Beispiel: Bestellt eine Person ein Smartphone aus den USA nach Deutschland, muss bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert entrichtet werden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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