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Einfuhr

Die Einfuhr bezeichnet das Verbringen von Waren aus einem Drittland in das Inland. Dabei unterliegt die Ware grundsätzlich der Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz dazu gilt der Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht als Einfuhr, sondern als innergemeinschaftlicher Erwerb. (vgl. Puke 2023, S. 84)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen bestellt Maschinen aus den USA. Bei der Einfuhr nach Deutschland muss das Unternehmen Einfuhrumsatzsteuer entrichten, bevor die Maschinen in den freien Warenverkehr übergehen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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