Einbehaltener Gewinn
Einbehaltener Gewinn ist der Teil des Gewinns eines Unternehmens, der nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern im Unternehmen behalten wird. Er steht damit weiterhin dem Unternehmen zur Verfügung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 197)
Beispiel: Eine Kapitalgesellschaft erzielt einen Gewinn von 100.000 €. Davon werden 60.000 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die übrigen 40.000 € bleiben im Unternehmen, beispielsweise für neue Maschinen oder Investitionen. Diese 40.000 € sind der einbehaltene Gewinn.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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